Gliederungen

Die Möglichkeiten, sich einzubringen, sind dabei so vielfältig wie unsere Mitgliedschaft selbst. Von den Fachgruppen über die Mitarbeit in Tarifkommissionen bis hin zur Funktion im Bezirksvorstand oder Bundesjugendausschuss – überall werden engagierte Mitstreiter*innen gebraucht:
Orts-, Stadt-, Kreisverband
Der Orts-, Stadt-, Kreisverband ist für viele IG BAU-Mitglieder die erste Ansprechstation. Er unterstützt den Bezirksverband bei der Werbung und Betreuung von Mitgliedern der IG BAU. Er leitet alle relevanten Infos von vor Ort an die nächste Ebene weiter. Er kann Veranstaltungen organisieren und gegenüber der lokalen Öffentlichkeit in allen gewerkschaftlichen Fragen agieren.
Voraussetzungen:
Jedes IG BAU-Mitglied gehört automatisch einem Orts-, Stadt-, Kreisverband an. Dort, wo der Wohnort ist.
Fachgruppe
In erster Linie dienen Fachgruppen dazu, sich über den Betrieb hinaus, auszutauschen, zu unterstützen und miteinander zu lernen. Sie sind nach Branchen organisiert, zum Beispiel im Gebäudereiniger-Handwerk, in der Baustoffindustrie, der Bauwirtschaft oder den grünen Branchen. Bei den Treffen diskutieren die Kolleg*innen ihre Erfahrungen in den Betrieben und überlegen Strategien, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Es geht darum, im eigenen Betrieb selbst aktiv zu werden, aber auch der IG BAU mit auf den Weg zu geben, wo es in der Arbeitswelt Schieflagen gibt, die mittels Tarifverträgen geregelt werden müssen.
Voraussetzungen:
Jedes IG BAU-Mitglied gehört einer Fachgruppe in seinem Bezirksverband an – welcher genau richtet sich danach, in welcher Branche Du arbeitest. Auch Kolleg*innen ohne direkte Anbindung an einen Betrieb mit beruflichem Fachwissen sind willkommen. Für Funktionen in der Fachgruppe können jedoch nur diejenigen Mitglieder gewählt werden, die in der entsprechenden Branche in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Tarifkommission
Die Tarifkommission entscheidet mit dem IG BAU-Bundesvorstand, ob Tarifverträge gekündigt werden. Sie stellt die Forderungen auf, die vorher in den Betrieben und Fachgruppen diskutiert wurden. Die Tarifkommission führt die Tarifverhandlungen, verbreitet und erklärt dann auch deren Ergebnisse. Dazu gehört auch die Auswertung der Tarifverhandlung. Was lief gut – was nicht?
Voraussetzungen:
Du arbeitest in einem Unternehmen, in der Branche, in der Tarifverhandlungen stattfinden sollen und Du bist aktives Mitglied in der IG BAU. Die Zusammensetzung der jeweiligen Tarifkommission hängt von den Tarifverhandlungen ab – ob bundesweite, regionale oder Haustarifverträge.
Bezirksbeirat
Der Bezirksbeirat trifft wichtige Entscheidungen für die Arbeit und Zukunft des Bezirksverbands. Zum Beispiel entscheidet er über die Gründung, Auflösung und Zusammenlegung von Orts-, Stadt- und Kreisverbänden, Fachgruppen oder Arbeitskreisen. Es geht vor allem darum, den Bezirksvorstand zu beraten und zu unterstützen, aber auch den Spiegel vorzuhalten.
Voraussetzungen:
Du bist Mitglied in einem unserer Gremien wie Orts-, Stadt-, Kreisverband, Fachgruppe, Betriebsgruppe, Personengruppen, Arbeitskreis oder in der Bezirksjugend? Dann kannst Du Dich in den Bezirksbeirat wählen lassen.
Bezirksvorstand
Als Bezirksvorstand gibt es viele Möglichkeiten, etwas zu bewegen. Er entscheidet unter anderem darüber mit, welche politischen Themen für die IG BAU angegangen werden müssen. Jeder Bezirksvorstand setzt sich eigene Aufgabenfelder und Prioritäten, die er mit eigenem Budget verfolgt.
Voraussetzungen:
Schon nach einem Jahr Mitgliedschaft in der IG BAU kann sich jedes Mitglied als Delegierte oder Delegierter zum Bezirksverbandstag wählen lassen. Und dort steht dann der Weg zur Wahl des Bezirksvorstands offen.
Gewerkschaftsbeirat
Als Mitglied im Gewerkschaftsbeirat nimmst Du Berichte des IG BAU-Bundesvorstands entgegen. Du hast die Aufgabe, zu überwachen, ob die Vorhaben, die auf dem Gewerkschaftstag beschlossen wurden, auch umgesetzt werden. Du hast aber nicht nur das Recht zu hinterfragen. Du hast auch das Recht und die Pflicht gemeinsam mit dem Bundesvorstand, Maßnahmen zu entwickeln, um die IG BAU zu gestalten.
Voraussetzungen:
Du bist mindestens fünf Jahre Mitglied in der IG BAU und bist auf einem Bezirksverbandstag in den Gewerkschaftsbeirat gewählt worden. Nah dran sein an den Lebenswirklichkeiten unserer Kolleg*innen heißt: Vor-Ort- Sein. Entsprechend ist die IG BAU in Bezirksverbände aufgeteilt.
Bezirksjugendvorstand
Junge Gewerkschafter*innen haben besondere berufliche, soziale und wirtschaftliche Interessen und deswegen eine eigene Plattform in der IG BAU: die Junge BAU. Sie vertritt Auszubildende, Studierende und Beschäftigte unter 28 Jahren aus den Betrieben der IG BAU-Branchen.
Die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen von jungen Beschäftigten sind der Dreh- und Angelpunkt der Aufgaben eines Bezirksjugendvorstands. Er vertritt die Anliegen junger Gewerkschafter*innen, ob in den Forderungen für Arbeitsbedingungen, Bildungsangeboten oder in politischen Anliegen.
Voraussetzungen:
braucht es keine besonderen Vorkenntnisse. Du solltest bei Beginn der Tätigkeit höchstens 27 Jahre alt sein und wurdest von den Junge BAU-Kolleg*innen Deines Bezirksverbands gewählt. Das findet auf Bezirksjugendkonferenzen statt, zu denen alle jungen Kolleg*innen des Bezirksverbands
eingeladen werden.
Im Bundesjugendausschuss wirkst Du als Mittler*in zwischen Deinem Bezirk und der Bundesebene. Gleichzeitig legst Du im Bundesjugendausschuss die Ziele und Arbeitsschwerpunkte der gesamten Jungen BAU mit fest.
Voraussetzungen:
Du bist Mitglied eines Bezirksjugendvorstands, der Dich für den Bundesjugendausschuss nominiert.