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Das zusätzliche Urlaubsgeld für Gebäudereiniger
Da der „Tarifvertrag über ein zusätzliches Urlaubsgeld (ZUG)“ nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde, hast du nur einen Rechtanspruch auf das zusätzliche Urlaubsgeld, wenn du Mitglied der IG BAU bist und dein Arbeitgeber Tarifpartner ist.
Hier findest du die Firmen, die in der Gebäudereiniger Innung Berlin organisiert sind.