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Das zusätzliche Urlaubsgeld für Gebäudereiniger (ZUG)

Wem nützt die schönste Zeit im Jahr, wenn in der Urlaubskasse Ebbe angesagt ist.
Im September 2007 wurde für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung ein Tarifvertrag für das zusätzliche Urlaubsgeld (ZUG) abgeschlossen. Kein/e Gebäudereiniger/in sollte sich das Geld „durch die Lappen gehen“ lassen.
Bei dem z.Z. gültigen tariflichen Branchenstundenlohn von 17,65€ in der Lohngruppe 6 sind es bei einer 40 Stundenwoche und Anspruch auf 30 Tage Urlaub immerhin etwas mehr als 1000€ zusätzliches Urlaubsgeld.
Da der „Tarifvertrag für das zusätzliches Urlaubsgeld“ nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde, hast du nur dann einen Rechtanspruch auf den Urlaubs-Bonus, wenn du Mitglied der IG BAU bist und dein Arbeitgeber Mitglied einer Landesinnung oder im Bundesinnungsverband (BIV) ist.
Hier findest du die Firmen, die in der Gebäudereiniger Innung Berlin organisiert sind und damit Terifpartner der IG BAU sind.

Hier geht es zum Flyer "Zusätzliches Urlaubsgeld" auch in anderen Sprachen >>>
Du hast fragen zum zusätzlichen Urlaubsgeld? Hinterlasse uns Deine Nachricht. Wir werden uns zeitnah bei dir melden.
