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Wenn bei frostigen Temperaturen der Bau stillsteht, hilft das Saison-Kurzarbeitergeld

dietmar
28.11.2024
Presse

27.800 Bauarbeiter in Berlin müssen ihren
Job nicht an den „Winter-Nagel“ hängen



So kommen Bauarbeiter durch den Winter: Wenn demnächst auf den Baustellen bei frostigen Temperaturen nichts mehr geht, braucht sich keiner der rund 27.800 Baubeschäftigten in Berlin Sorgen um seinen Job zu machen. Darauf hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hingewiesen. „Maurer, Straßen-, Rohrleitungs-, Kanalbauer & Co. – keiner muss seinen Job an den ‚Winter-Nagel‘ hängen. Arbeitsverträge und Lohnzahlungen laufen weiter“, sagt Thomas Hentschel von der IG BAU Berlin.

Denn ab dem 1. Dezember erlaubt das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug – das frühere Schlechtwettergeld) die Weiterbeschäftigung von Bauarbeitern. Sie erhalten dann von der Arbeitsagentur ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns. Die IG BAU spricht von einer „Winter-Brücke“, die möglichst viele der rund 2.510 Baubetriebe in Berlin nutzen sollten. Selbst wenn die Arbeit auf dem Bau bei Eis und Schnee stillsteht, werden so Entlassungen vermieden – Fachkräfte bleiben in der Branche“, so der Vorsitzende der IG BAU Berlin, Thomas Hentschel.

Wenn Aufträge wegen des Winterwetters nicht mehr erledigt werden können, reicht es sogar, die Arbeitsagentur nachträglich zu informieren: Bauunternehmen müssten dabei lediglich mitteilen, wer wie lange gearbeitet hat. Damit kann jeder Betrieb frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Für Thomas Hentschel ist klar: „Die Regelung erspart den Betrieben viel Papierkram und Schreiberei. Es gibt keine vernünftigen Argumente, das Saison-Kug nicht zu nutzen.“

Das Schlechtwettergeld helfe Beschäftigten und Unternehmen: „Die einen haben eine klare Perspektive und stabile Einkünfte. Die anderen können im Frühjahr auf ihr erfahrenes Personal zurückgreifen und müssen nicht neu einstellen“, erklärt Hentschel.

Das Saison-Kurzarbeitergeld sei „quasi ein Auffangnetz bei schlechter Witterung“. Es könne aber nicht beliebig genutzt werden: „Bevor Unternehmen in Berlin auf das Saison-Kug zugreifen, müssen sie erst einmal prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können – Aufgaben also, die drinnen zu machen sind“, sagt Thomas Hentschel. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten müssten sie berücksichtigen.

Vom Saison-Kug können Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftsbaus profitieren. Die Arbeitsagentur zahlt die Leistung zwischen Dezember und März. Im Gerüstbau hat die Schlechtwetterzeit bereits im November begonnen.