Gesundheitsschutz für Outdoor-Worker in Zeiten des Klimawandels
Mit Betriebsräten aus den Baubranchen sowie dem Garten- und Landschaftsbau, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Vertretern des Berliner Senats (SenASGIVA), einem Mediziner der Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V. (KLUG) und IG BAU Aktiven wurde darüber referiert und diskutiert, wie langanhaltende Hitzeperioden die gewohnten Tätigkeiten verändern und welche gesundheitlichen Auswirkungen auftreten können, wenn es an präventiven Maßnahmen fehlt. Daneben gab es einen Transfer von guten und nicht so guten Beispielen aus der Praxis.
Zu Beginn der Veranstaltung schilderte Herr Bürck-Gemassmer von der KLUG die Auswirkungen von Hitzeperioden auf die Gesundheit von Menschen, die im Außenbereich arbeiten. Der Fokus lag auf langfristige gesundheitliche Schädigungen. Frau Ina Siebeneich von der SVLFG berichtete über Präventionsmaßnahmen bei landwirtschaftlichen Beschäftigten und den Initiativen der Berufsgenossenschaften. Frau Wegelt, Vertreterin der Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales, informierte darüber, dass die Arbeitsverwaltung erst spät in die Erstellung des Hitzeschutzplans einbezogen worden ist. Bei der Fülle der unterschiedlichen beruflichen Tätigkeiten ist es nicht einfach, eine einheitliche Regelung zu finden. Dies gilt ebenso bei der Neuregelung (in Bezug auf Hitze) der Arbeitsstättenverordnung "Arbeit im Freien".
Kollege Erhard Strobel wies daraufhin, dass die IG BAU schon seit über 20 Jahren das Thema UV-Strahlung bearbeitet (zum Beispiel mit der Kampagne "Hautkrebs – Nein danke"), aber noch viel zu tun ist, bis ein umfassender Schutz der Beschäftigten erreicht werden kann. Sein Fazit: "Es müssen dicke Bretter gebohrt werden". Der Beitrag des Kollegen Michael Kegler und die Diskussion mit den Betriebsräten zeigte, dass es in den Betrieben sehr unterschiedliche Handhabungen gibt. Insbesondere bei den vertretenen großen Baufirmen wird viel Wert auf die Unterweisung der Beschäftigten, vor allem auch bei anstehenden Hitzetagen, gelegt. Moderne Schutzausrüstungen stehen zur Verfügung und in einer Firma wird bei über 30 Grad um 15 Uhr Feierabend gemacht. Probleme gibt es insbesondere bei kleineren Betrieben oder bei Firmen in denen der "Shareholder Value" im Vordergrund steht.
In der angeregten und lebhaft geführten Diskussion wurde verstärkt hervorgehoben, dass der Betrieb in der Verantwortung steht. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss er die Auswirkungen der Hitze auf die Gesundheit der Beschäftigten bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen vornehmen, so wie es das Arbeitsschutzgesetz vorsieht. Die Praxis zeigt allerdings, dass sich hier die Spannbreite zwischen einer "Schmalspurunterweisung" bis zu einem wirklichen Arbeitsschutz bewegt.
Der Senatsvertreter Herr Saliba gab zu bedenken, dass entsprechend dem anzuwendenden TOP Prinzip zuerst technische und organisatorische Maßnahmen zu erfolgen haben und dann erst die persönlichen Schutzmaßnahmen, also die Verhaltensprävention, greifen muss. Er wies daraufhin, dass zum Beispiel gekühlte Unterkünfte auf Baustellen zur Verfügung gestellt werden können, das liegt aber im Ermessen des Betriebes.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wollen es nicht bei dieser Veranstaltung belassen und sprachen sich dafür aus, dass diese nur der Anfang eines Diskussionsprozesses sein kann. Besonders positiv am Seminar wurde hervorgehoben, dass nach den interessanten Fachbeiträgen die unterschiedlichen Praxis-Sichtweisen zu Wort gekommen sind. Aus der Diskussion ergaben sich viele "Gute-Praxis-Beispiele" für effektive Schutzmaßnahmen bei der Arbeit unter freien Himmel, auch in Zeiten zunehmender Hitzeperioden. Wenn jeder einen Beitrag leistet und das koordiniert in enger Abstimmung erfolgt, kann sehr viel für die Verbesserung der Gesundheit der Beschäftigten erreicht werden.
Die Ergebnisse der Veranstaltung werden aufbereitet und auf der Website des IG BAU Bezirksverbands Berlin veröffentlicht. Für das nächste Frühjahr ist eine Folgeveranstaltung vorgesehen.
Text: Thomas Hentschel