ZUG 1
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Tarifverträge und faire Arbeitsbedingungen fallen nicht vom Himmel, sondern werden durch die IG BAU und ihre Mitglieder erkämpft.

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Da der „Tarifvertrag über ein zusätzliches Urlaubsgeld (ZUG)“ nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde, hast du nur einen Rechtanspruch auf das zusätzliche Urlaubsgeld, wenn du Mitglied der IG BAU bist und dein Arbeitgeber Tarifpartner ist.

Hier findest du die Firmen, die in der Gebäudereiniger Innung Berlin organisiert sind.

Gebäudereiniger-Innung Berlin
ZUG 2
 
ZUG 3
 
ZUG 4
 
ZUG 5
 
ZUG 6