GJEW

Unser Bildungspartner – die GJEW

Die Gemeinschaft Jugend, Erholung und Weiterbildung e. V. (GJEW e. V.) ist einer der letzten Arbeiterbildungsvereine und wurde im Jahr 1966 gegründet. Unser Verein verbindet Bildungsarbeit mit kulturellen Angeboten und politischen Zielen, denn unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stehen Schulbildung, Wissen über politische und ökonomische Grundlagen, aber auch Kunst, Literatur, Theater sowie Geistes- und Naturwissenschaften zu.
Unsere beschauliche Bildungsstätte, das "Haus am Pichelssee" befindet sich direkt am Pichelssee im Berliner Stadtteil Spandau und wurde im Jahre 1999 neu erbaut. Sie ist Begegnungsort von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Baugewerbe.
In unserem Haus befinden sich wunderschöne, helle Seminarräume, die mit einer hochwertigen Technik ausgerüstet sind.

Wir unterstützen unseren Kooperationspartner, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Berlin-Brandenburg, bei der Organisation von tarif- und gesellschaftspolitischen Seminaren. Wir bieten ein sehr interessantes, abwechslungsreiches und für IG BAU-Mitglieder kostenloses Seminarangebot.

haus am Pichelsee

GJEW e.V. Haus am Pichelssee
Am Pichelssee 45
13595 Berlin
Telefon: (030) 3620190
Fax: (030) 36201912
E-Mail: [Bitte aktivieren Sie Javascript]

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Grundsätze der IG BAU / GJEW zur Fahrtkostenerstattung

Grundsätzlich werden nur die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel für die Anreise zu Seminaren gegen Nachweis übernommen.
Die Erstattung von Fahrtkosten in PKW‘s wird nur bei gebildeten Fahrgemeinschaften übernommen.
In diesen Fällen wird dem Fahrer pro gefahrenen Kilometer eine Pauschale von 0,30 € erstattet. Für die Anreise bis zu einer Sammelstelle für eine Fahrgemeinschaft wird, soweit eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich ist, eine Pauschale von 0,20 € erstattet.

Abweichende Regelungen sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Regionalleiter möglich.

Stornoregelung für Seminare ohne Kosten

Sollte ein Teilnehmer sich zu einem Seminar angemeldet und die Teilnahme nicht oder nicht wenigstens zwei Wochen vor dem geplanten Seminartermin abgesagt haben und nimmt er nicht an dem Seminar teil, so hat er die durch seine Nichtteilnahme entstehenden Kosten zu tragen. Der Seminarleiter behält sich vor, Teilnehmer, die ihre Teilnahme nicht rechtzeitig abgesagt haben, bei weiteren Seminaren nicht mehr als Teilnehmer zu berücksichtigen.