Wir kümmern uns um alles, was recht ist!
Rechtsschutz der IG BAU gibt es in Streitfällen mit dem Arbeitgeber (Arbeitsrecht), in Streitfällen mit der Kranken- und der Pflegekasse, in Streitfällen mit dem Arbeitsamt, dem Rentenversicherer, der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Versorgungsamt (Sozialrecht).
Voraussetzungen:
Du musst mindestens 3 Monate Mitglied bei der IG BAU sein und uns eine schriftliche Vollmacht für die Führung des Verfahrens erteilen.
Rechtsschutz gewähren wir übrigens auch, wenn ein Mitglied wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten Sache strafrechtlich verfolgt wird. Das kommt gar nicht so selten vor: Gerade bei Verstößen gegen das Umweltrecht oder Unfällen mit Schwerverletzten oder gar Todesfällen, die es in unserer Branche leider häufig zu beklagen gibt, machen wir uns für die Interessen und Rechte der Arbeitnehmer stark.
• Wir wissen, was zu tun ist
Wir schicken unsere Mitgliederinnern und Mitglieder (beziehungsweise deren Hinterbliebene) nicht zu irgendeinem Anwalt, vielmehr beraten und begleiten wir sie kompetent und zuverlässig. Bei der IG BAU arbeiten erfahrene GewerkschaftssekretärInnen und Juristen im Interesse der Mitglieder. Im konkreten Fall formulieren wir eine schriftliche Geltendmachung der Ansprüche, die es durchzusetzen gilt. Sollte dieser Antrag, der immer
vor einer Klage kommt, erfolglos sein, organisieren wir in Absprache mit der/dem Kläger/in das weitere Verfahren. Wir arbeiten eng mit der Rechtsschutz GmbH des DGB oder ausgewählten Vertrauensanwälten zusammen, um eine möglichst optimale Vertretung vor Gericht sicherzustellen. Sie sind also in guten Händen!
• Keine Angst vor der eigenen Courage
„Wasch mich, aber mach mich nicht nass!“
Das mag in vielen Dingen des Lebens funktionieren, aber bestimmt nicht, wenn man sich mit dem Arbeitgeber auseinandersetzt. Hier muss die Belegschaft Rückrat beweisen und der Einzelne für sein gutes Recht energisch eintreten. Unsere Rechtsschutz ist ihm dabei sicher!
Kostenlose Rechtsberatung
Tarifverträge werden nicht für Gewerkschaften, sondern von Gewerkschaften für ihre Mitglieder abgeschlossen. Die Arbeitnehmer sind im Streitfall auch Kläger, schließlich geht es darum, ihre Ansprüche durchzusetzen. Das
geht manchmal nur vor Gericht. Die Gewerkschaft selbst hat keine Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber, darf also selbst nicht als Kläger auftreten. Sie muss vielmehr durch eine schriftliche Vollmacht dazu berechtigt werden, sich für den Arbeitnehmer einzusetzen.
Rechtssprechtage
Montag und Donnerstag
nach vorheriger
telefonischer Anmeldung.
Tel: 030 206 206-40
Fax: 030 206 206-66
E-Mail: [Bitte aktivieren Sie Javascript]