asbest
05.09.2023
Presse

Macht mich meine Wohnung krank? – so der Anruf einer besorgten Mieterin bei einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft. Ursache waren aufrüttelnde Berichte in der Presse über Asbest in Wohnungen. Unser Bundesvorstandsmitglied Carsten Burckhard wies auf Probleme hin, dass ab den 1950er Jahren auf dem Bau viel mit Asbest gebaut wurde. Doch es stellte sich bald heraus, dass Asbest krank macht. Erst 1993 wurde der „Wunderbaustoff“ verboten. Bis dahin fand er allerdings vielfältige Anwendung im Zement, in Dichtungen und zum Verkleben von Badezimmerkacheln etc.

Solange er verbaut ist richtet er keinen Schaden an, erst wenn umgebaut, saniert oder abgerissen wird, können die Fasern, so sie eingeatmet werden zu schweren gesundheitlichen Schäden führen.

Doch: für Menschen die in Wohnungen leben, in denen Asbest verbaut wurde herrscht keine unmittelbare Gefahr – erst wenn Baumaßnahmen durch Baufirmen oder Heimwerker erfolgen, ist Gefahr im Verzug!

Zahlreiche Bauarbeiter, die offen mit dem Asbest gearbeitet haben leiden unter Atemwegserkrankungen, der so genannten Asbestose.  Viele unserer Kollegen sind auch daran gestorben, laut Bau-Berufsgenossenschaft in den vergangenen 10 Jahren 3376 Versicherte.

Bundesweit, so schätzt die IG BAU ist in 20 Millionen Wohnungen Asbest verbaut, allein in Berlin sollen es 122.000 Wohnungen sein. Diese Gebäude müssen modernisiert oder unter Energiesparmaßnahmen saniert werden. Da Asbest erst einmal nicht sichtbar ist, muss bei Sanierungsmaßnahmen mit großer Vorsicht zu Werke gegangen werden,ein umfassendes Maßnahmenpaket ist erforderlich:

  • Ein Asbest – Gipfel von Bund, Ländern und Kommunen.
  • Eine Informations-Offensive „Asbest auf dem Bau“.
  • Vor der Sanierung müssen die Gebäude nach Schadstoffen untersucht werden (häufig ist Asbest nicht der einzige Schadstoff in den Gebäuden).
  • Gefordert wird ein Asbest-Pass für alle Gebäude und ein entsprechendes Kataster.
  • Mit einer „Abwrackprämie“ müssen die Maßnahmen finanziell vom Staat unterstützt werden! Z.B. durch ein KfW Förderprogramm.
  • Die Ergebnisse der Asbest-Untersuchungen müssen in die Gefährdungsbeurteilung durch die Unternehmen einfließen: die Beschäftigten müssen genau über die Gefährdungen informiert werden und es ist für die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen zu sorgen.
  • Eine enge Kooperation mit den Berufsgenossenschaften ist notwendig, ihre Erkenntnisse und Erfahrungen sind dabei besonders wichtig.
  • Die Kontrollen auf dem Bau müssen verstärkt werden.

Mehr Information:https://igbau.de/Warnung-vor-Asbest-Welle-9-4-Mio.-wohnhaeuser-in-deutschland-sind-asbest-fallen-bei-sanierung.html

Oder:https://igbau.de/Binaries/Binary19370/Asbest-Charta-Forderungen.pdf